Die-Kontakter,  Medien- und Verlagsagentur
Heroldstr. 5
90408 Nürnberg
 
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Geschäftsführer:
Frank Dienemann
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Mobil: 0178/5194312
dienemann(at)die-kontakter.de
 
Finanzamt Nürnberg-Nord
Steuer-Nr.: 238/211/20527
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Die Kontakter ist für die Vermarktung der
Werbezeiten/Special Ads und Insertionen/Anzeigen der dem Auftraggeber angebotenen Medien zuständig. Der Vertrag über die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Werbeauftrages wird im Namen und für Rechnung des vermittelten Mediums abgeschlossen.
1.2 Vertragsabschluss
Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen „Kontakter“ und einem Werbungs-treibenden über die Buchung von Werbeaufträgen. Der Auftrag kommt entweder durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrages durch den Medienanbieter oder „Kontakter“, oder falls die Bestätigung erst nach Ausstrahlung der Werbe-sendung und/oder Insertion erfolgt, durch Ausstrahlung/Insertion bei dem Medienanbieter in dem in Auftrag gegebenen Umfang zustande. Er enthält Angaben über Auftraggeber und Auftrag-nehmer, den Werbungstreibenden und das
Buchungsvolumen. Die Geltung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Aufträge von Agenturen
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. „Kontakter“ ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Eine Werbeagentur tritt mit Auftrags-erteilung die Ansprüche gegen ihren Kunden
aus dem der Forderung zugrundeliegenden Werbevertrag an „Kontakter“ ab, soweit sie Gegenstand des fraglichen Auftrags sind. „Kontakter“ nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese
den Kunden der Werbeagentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist. Agenturen können Termine eines Werbungstreibenden nicht auf einen anderen Werbungstreibenden oder andere Agenturen übertragen lassen. Wenn die vom Werbungstreibenden beauftragte Agentur einwilligt, kann mit Zustimmung der „Kontakter“ während der Abwicklung des Auftrages eine andere Agentur an ihre Stelle treten.
1.4 Kündigung
Mit der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 1.2 wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen. Auftraggeber und „Kontakter“ haben das Recht, bis sechs Wochen vor Ausstrahlung der Werbe-sendung/Insertion den Auftrag ganz oder in Teilen zu kündigen, in ganz besonders begründeten Fällen auch noch bis zu drei Wochen vor der
Ausstrahlung/Insertion. Die Ausübung des
Kündigungsrechts hat in jedem Fall schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
1.5 Zurückweisung von Aufträgen
„Kontakter“ behält sich auch bei rechtsverbindlich
angenommenen Aufträgen vor, die Werbung aus
rechtlichen, technischen oder sittlichen Gründen oder nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der
„Kontakter“ oder des Medienanbieters, insbesondere
wenn der Inhalt der Werbung gegen die Interessen der „Kontakter“ oder des Medienanbieters verstößt.,
zurückzuweisen. Die Zurückweisung eines
Werbeauftrages ist dem Auftraggeber durch „Kontakter“ jeweils unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner ist im Falle der Zurückweisung dazu verpflichtet, unverzüglich einen neuen, bzw. abgeänderten Werbespot/Inserat zur Ausstrahlung/Insertion zur Verfügung zu stellen, auf den die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Sollte dieser Ersatzwerbespot/Ersatzinserat für die Einhaltung des vereinbarten Ausstrahlungs-zeitpunktes verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, behält „Kontakter“ dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, so als ob die
Ausstrahlung/Insertion zum vereinbarten Zeitpunkt
erfolgt wäre. Wird die Werbesendung/Insertion trotz der zunächst erklärten Zurückweisung ausgestrahlt, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungs-erpflichtung des Auftraggebers. Ein Zurückweisungs-recht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers/werbungstreibenden Kunden.
Der Zahlungsanspruch, auch für insoweit unterlassene Ausstrahlungen/Insertionen, bleibt dessen ungeachtet bestehen.
2. Ausstrahlung/Insertion
2.1 Die Ausstrahlung/Insertion von Werbung nach
diesem Vertrag erfolgt in dem individuell vereinbar-ten Medium des jeweiligen Medienanbieters; soweit nichts Besonderes vereinbart ist, erfolgt die
Ausstrahlung/Insertion grundsätzlich im gesamten
Verbreitungsgebiet des Medienanbieters.
2.2 Platzierung
Werbesendungen werden normalerweise in Werbe-inseln platziert. Eine Werbeinsel besteht grundsätzlich aus mehreren hintereinander geschalteten Werbespots. Die Platzierung kann vom Auftraggeber oder von „Die Kontakter“ bis sechs Wochen vor Ausstrahlung verändert werden. Werbung, die für Jugendliche nicht geeignet ist
oder ein für Jugendliche nicht geeignetes Angebot
bewirbt, kann unabhängig von etwa in der Buchung oder Auftragsbestätigung genannten Zeiten nur zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr platziert werden. Weitere Einschränkungen und das Zurückweisungs-recht nach Ziffer 1.5 bleiben unberührt. Eine Gewähr, dass die einzelnen Werbesendungen innerhalb einer Werbeinsel in bestimmter Reihenfolge ausgestrahlt werden, wird nicht
übernommen. Ferner wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass neben den im Programm-schemata ausgewiesenen Werbeinseln keine weiteren Werbeinseln angeboten werden.
2.3 Sendezeiten
Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Verschiebung der Sendezeit innerhalb einer bestimmten in der Preisliste nach Ziffer 3.1 aufgeführten Preisgruppe ist jedoch, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, möglich. Der Sendetag beginnt um 03:00 Uhr und endet um 03:00 Uhr des darauf-folgenden Kalendertages.
2.4 Programmänderung
Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder
technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen etc. aus, so wird die Werbesendung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hiervon informiert, wenn dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Die Verschiebung einer Werbesendung ist unerheblich, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung von mehr als 30 Minuten vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt. Zu
der hier beschriebenen Vorverlegung oder Nachholung einer Werbesendung ist „Kontakter“ insbesondere im Fall kurzfristiger Änderungen des vorgesehenen Programmablaufs wegen aktueller Geschehnisse, Sportübertragungen, Konzertüber-tragungen etc. berechtigt. Dabei wird sich „Kontakter“ bemühen, dass Genre und Wertigkeit des neuen programmlichen Umfeldes denen des ursprünglich vereinbarten programmlichen Umfeldes entsprechen. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Werbesendung bzw.
der Einbettung der Werbesendung in ein anderes
programmliches Umfeld nicht schriftlich, ggf. per Telefax oder E-Mail widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers mit der Verschiebung der Werbesendung bzw. der Einbettung der Werbesendung in ein anderes
programmliches Umfeld. Im Fall, dass die Werbesendung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder im Fall, dass der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes programmliches Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des von ihm entrichteten Grundpreises gemäß Ziffer 3.1 Weitere Ansprüche des Auftrag-gebers sind ausgeschlossen.
2.5 Mängel
Der Auftraggeber hat die in Auftrag gegebene
Werbesendung während der Ausstrahlung oder
unverzüglich danach zu prüfen und einen eventuellen
Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens eine
Woche nach der Ausstrahlung, gegenüber „Kontakter“
anzuzeigen. Sofern keine Anzeige des Auftraggebers
innerhalb dieses Zeitraumes bei „Kontakter“ erfolgt, gilt
die Ausführung des Werbeauftrages als genehmigt. Im
Fall einer von „Kontakter“ oder dem Medienanbieter zu
vertretenden mangelhaften Ausführung des
Werbeauftrages, über die der Auftraggeber wie oben
niedergelegt „Kontakter“ rechtzeitig Anzeige gemacht
hat, ist die Haftung auf Nachbesserung beschränkt. Unter
Nachbesserung ist die Zurverfügungstellung eines
Ersatzsendeplatzes in einem vergleichbaren
programmlichen Umfeld zu verstehen. Sollte die
Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die
Wahl, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu
verlangen. Schadenersatz kann nur dann verlangt werden,
wenn „Kontakter“ den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Für Mangelfolgeschäden wird grundsätzlich keine
Haftung übernommen.
3. Preisregelung
3.1 Preis
Für die Preise ist die jeweils gültige Preisliste maßgebend.
Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer der
Werbesendung zugrunde zu legen. Unmittelbar
nacheinander geschaltete Werbespots, in denen in
identischer oder nahezu identischer Weise ein Produkt
oder eine Dienstleistung beworben wird, oder in denen
ein Werbungstreibender für mehrere seiner Produkte
und/oder Dienstleistungen wirbt, werden jeweils
gesondert für sich als einzelne Werbespots gezählt. Die
Preise für Special Ads werden gesondert vereinbart.
Mehrwertsteuer ist in allen Preisen nicht enthalten; sie
wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich und
gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Rabatte
Die in der Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die
Gesamtrechnungssumme für ausgestrahlte
Werbesendungen, ohne Berücksichtigung von Special
Ads, innerhalb eines Kalenderjahres gewährt.
Rabattangaben im Rahmen der Auftragsabwicklung auf
maschinell erstellten Belegen sind daher nur als vorläufig
zu betrachten. Konzernrabatte bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung.
Für die Gewährung von Konzernrabatten gilt der
Konzernstatus des Auftraggebers zum 01. Januar des
Kalenderjahres. Der Konzernstatus ist bei
Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines
Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten
Geschäftsberichtes, bei Personenhandelsgesellschaften
durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges
nachzuweisen. Nachweise, die nach dem 30. Juni
zugehen, können in dem betreffenden Jahr keine
Berücksichtigung finden. Konzernrabatte werden nur für
die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Ein
Konzern im Sinn dieser Bestimmung ist die
kapitalmäßige Beteiligung des Mutterunternehmens an
dem/den Tochterunternehmen mit mehr als 50 %. Die
Vorschriften der §§ 18 ff. AktienG finden keine
Anwendung.
3.3Agenturrabatt
Für alle von einer Agentur in Auftrag gegebenen
Werbesendungsaufträge wird ein Agenturrabatt in Höhe
von 15 % auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h. auf die
Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von
sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Bei der Veränderung
eines sonstigen Rabatts durch Zubuchung oder Storno
wird der Agenturrabatt neu berechnet. Es erfolgt dann
ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung. Diese
Regelung gilt nicht für Special Ads und Veranstaltungen.
(Events)
3.4 Preisänderungen
Änderungen der Preisliste sind jederzeit möglich. Für
vereinbarte und bestätigte Sendeaufträge sind die
Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von
„Kontakter“ mindestens einen Monat vor Ausstrahlung
der Werbesendung angekündigt werden. Im Fall einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf
Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich, ggf.
per Telefax oder E-Mail ausgeübt werden.
3.5 Zahlungsbedingungen
I) Regelverfahren:
Werbesendungen werden im Regelfall monatlich im
Voraus auf der Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen
Volumens in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge
müssen spätestens drei Werktage vor der ersten
Ausstrahlung eines jeden Monats ohne Abzug auf dem
unten angegebenen Konto von „Kontakter“ eingehen. Bei
Eingang der Zahlung innerhalb von zehn Tagen ab
Rechnungsdatum auf dem unten angegebenen Konto von
„Kontakter“ wird kein Skonto gewährt. Bei nicht
rechtzeitigem Zahlungseingang ist „Kontakter“ zur
Ausstrahlungsverweigerung berechtigt. Zahlungs- und
Schadensersatzverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
II) Antragsverfahren:
Auf Antrag des Auftraggebers kann diesem nach freier
Entscheidung von „Kontakter“ –in der Regel nur bei
mindestens sechs Monaten andauernder, regelmäßiger Geschäftsbeziehung- Zahlung nach dem Antragsverfahren
eingeräumt werden. Dies setzt voraus, dass der
Auftraggeber „Kontakter“ einen Abbuchungsauftrag
erteilt; der Abbuchungsauftrag muss dabei für den
gesamten Zeitraum, in dem das Antragsverfahren
durchgeführt wird, aufrechterhalten werden. Im
Antragverfahren werden die Beiträge für
Werbesendungen monatlich im Ausstrahlungsmonat auf
der Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens
fällig. Diese monatlichen Beträge sind spätestens am
letzten Werktag des Ausstrahlungsmonats ohne Abzug
fällig. „Kontakter“ wird die fälligen Beträge bis zu
diesem Tag von dem angegebenen Bankkonto des
Auftraggebers abbuchen. Wenn der Auftraggeber
„Kontakter“ durch besondere Vereinbarung gestattet, die
monatlich fälligen Beträge bereits bis zum 15. des
Ausstrahlungsmonats (oder, wenn der 15. kein Werktag
ist, bis zum letzten davor liegenden Werktag)
abzubuchen, und wenn die Abbuchung bis zu diesem
Zeitpunkt durch Deckung des Kontos auch tatsächlich
erfolgt, wird ein Skonto von 2% des Rechnungsbetrages
gewährt.
III) Neuberechnung nach Ausstrahlung:
Nach dem Ende des Ausstrahlungsmonats erfolgt bei
nachträglichen Änderungen der Auftragsdaten innerhalb
dieses Monats eine Neuberechnung des Auftrages. Diese
Rechnungsbeträge müssen innerhalb von zehn Tagen
nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto
von „Kontakter“ eingehen. 2% Skonto werden dabei auf
den Gesamtbetrag der Neurechnung nur gewährt, wenn
die ursprüngliche Rechnung für den entsprechenden
Auftrag nach I) oder II) innerhalb der dort genannten
Fristen mit Skonto bezahlt wurde. Differenzen, die sich
aus geänderten Rabattsätzen ergeben, werden verrechnet.
Soweit gleichwohl eine weitere Rechnung wegen der
Rabattsatzdifferenzen erfolgt, muss ein daraus
geschuldeter Betrag innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto bei
„Kontakter“ eingehen.
IV) Alle Rechnungsbeträge aller anderen der in I) bis III)
genannten Rechnungen müssen innerhalb von zehn Tagen
nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto
von „Kontakter“ eingehen.
V) Der Auftraggeber hat sämtliche Beanstandungen
betreffs der ihm erteilten Rechnung innerhalb von zwei
Wochen nach Rechnungserhalt zu rügen. Nach Ablauf
von zwei Wochen gelten dem Auftraggeber erteilte, nicht
gerügte Rechnungen als genehmigt. Für sämtliche
Zahlungsverfahren gilt: Bankspesen gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Zu Lasten des Auftraggebers gehen auch
eventuelle Stornogebühren, die „Kontakter“ belastet
werden, wenn –unter Zugrundelegung des
Abbuchungsverfahrens- das vom Auftraggeber genannte
Konto keine genügende Deckung aufweist oder aufgrund
sonstiger, vom Auftraggeber zu vertretender Gründe die
Abbuchung nicht erfolgt ist oder erfolgen kann. Schecks
und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
Bei Zahlungsverzug ist „Kontakter“ berechtigt, die
Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass
daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen
kann. Der Auftraggeber haftet für den Verzugsschaden.
„Kontakter“ ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB,
mindesten jedoch in Höhe von 9 % zu verlangen (§288
BGB). Einen höheren Verzugsschaden kann die
„Kontakter“ nachweisen. Bei Gutschriften erfolgt der
Ausgleich durch Verrechnung oder Zahlung, wobei in den
Fällen, in denen eine mit der Gutschrift stornierte
Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt wurde, auch
vom Gutschriftsbetrag ein entsprechender Abzug
vorgenommen wird. Sofern Rechnungen nicht im
Abbuchungsverfahren ausgeglichen werden, hat der
Auftragsgeber Zahlungen ausschließlich auf das Konto
der „Kontakter“ bei der Sparkasse Nürnberg, Konto-Nr.
4742888, BLZ 76050101 zu entrichten. Rechnungs- und
Preisirrtum bleiben vorbehalten.
4 Einzelheiten der Vertragsdurchführung
4.1 Sendeunterlagen/-material
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sendeunterlagen und
einwandfreies Sendematerial für die jeweiligen
Sendungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Sendeunterlagen und einwandfreies Sendematerial
(Motivpläne und Spots) müssen spätestens zehn Tage vor
Sendung bei „Kontakter“ vorliegen. Bei verspäteter
Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine
Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung
übernommen werden. Zur Ausstrahlung werden die
Formate Digital Betacam, D6 , DVC Pro und Betacam SP
angenommen. Für jedes Motiv wird eine Kopie benötigt.
Soweit mehr als ein Motiv auf einer Kopie enthalten sein
sollte, werden hierfür Bearbeitungsgebühren berechnet.
Diese betragen pro Motiv zur Zeit 100,- €. Der
Auftraggeber wird unter Angabe von Gründen
benachrichtigt, wenn entdeckt wird, dass Sendeunterlagen
unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen
Vorgaben entsprechen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr
bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und
Sendematerial. Gleichzeitig mit den Sendeunterlagen teilt
der Auftraggeber die für die Abrechung mit
Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben für
Tonträger, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und
Länge der verwendeten Musik, schriftlich mit. Ferner
überträgt der Auftraggeber „Kontakter“ das
Fernsehnutzungsrecht für die an die „Kontakter“
übergebene Werbesendung, und zwar zeitlich, örtlich und
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages
erforderlichen Umfang, insbesondere auch das Recht, das
Fernsehnutzungsrecht auf den Sender, bzw. an zur
Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiterzuübertragen.
Das Fernsehnutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich
unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung
mittels aller bekannten Formen des Fernsehens.
Sendeunterlagen und Sendematerial, die „Kontakter“ zur
Verfügung gestellt werden, werden von „Kontakter“
verwahrt und dem Auftraggeber nur auf Anforderung
wieder zugesandt. Sollte ein Motiv für eine
Werbesendung mehr als ein Jahr nicht mehr zum Einsatz
kommen, ist „Kontakter“ berechtigt, hiefür überlassene
Sendeunterlagen und das Sendematerial zu vernichten
oder anderweitig zu entwerten (z.B. zu überspielen) ohne
hierfür dem Auftraggeber Entgelt entrichten zu müssen.
Das Sendematerial und sonstige Informationen zur
Ausstrahlung sind ausschließlich an die „Kontakter“ zu
richten.
4.2 Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche
Verantwortung des Auftraggebers
Im Verhältnis zu „Kontakter“ und dem Sender trägt allein
der Auftraggeber die presserechtliche, urheberrechtliche,
wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für
die Werbesendung. Der Auftraggeber sichert zu, dass er
über sämtliche für die fernsehmäßige Nutzung der
Werbesendung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutzund
sonstigen Rechte ausgenommen Senderechte für
GEMA-Repertoire verfügt und sie auf die „Kontakter“
bzw. den Sender übertragen kann. Der Auftraggeber stellt
„Kontakter“ und den Sender von allen wie auch immer
gearteten Ansprüchen Dritter insoweit frei, insbesondere
von presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und
urheberrechtlichen Ansprüchen. Der Auftraggeber
garantiert die Einhaltung rundfunkstaatsvertraglicher
Regelungen (Rundfunkstaatsvertrag, Gemeinsame
Richtlinien der Landesmediananstalten für die Werbung,
EU-Werberichtlinien etc.), soweit er diese Einhaltung zu
vertreten hat. Widerruft der Auftraggeber seinen
Sendeauftrag ohne Einhaltung der in Ziffer 1.4 genannten
Fristen aufgrund einer durch Dritte gegen ihn erwirkten
Unterlassungsverfügung, sei es aus presse-, wettbewerbs-,
urheberrechtlichen oder sonstigen Gründen, so bleibt er
zur Zahlung in vollem Umfang verpflichtet. Dem
Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen,
dass der der „Kontakter“ entstandene Schaden geringer ist
als der vereinbarte Preis der Werbesendung.
4.3 Haftung
Der durch vorsätzliches Handeln entstandene Schaden
wird dem Auftraggeber ohne Einschränkung in voller
Höhe erstattet. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die
Haftung der Höhe nach auf vertragstypische,
vorhersehbare Schäden beschränkt. Sofern ein einfacher
Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig handelt, wird diese
Haftung nur bei Verletzung von Kardinalpflichten
(Hauptpflichten oder wesentliche Nebenpflichten)
übernommen. Falls der Erfüllungsgehilfe andere Pflichten
als Kardinalspflichten grob fahrlässig verletzt, wird dafür
keine Haftung übernommen. Im Falle leichter
Fahrlässigkeit wird eine Haftung nur bei Verletzung von
Kardinalpflichten übernommen, wobei auch hier die
Haftungshöhe auf vertragstypische, vorhersehbare
Schäden beschränkt ist. Eine weitergehende Haftung als
die hier aufgeführte kann nur in den beiden folgenden
Fällen übernommen werden: Falls der Auftraggeber dem
Vertragszweck nach auf die Vermeidung eines
bestimmten Schadens besonders vertrauen durfte und falls
der Auftraggeber dem Vertragszweck nach auf die
Beachtung einer bestimmten Vertragspflicht in jedem Fall
vertrauen durfte. Die Parteien sind sich darüber einig,
dass der typischerweise voraussehbare Schadensumfang
in keinem Fall 25.000 € übersteigt. Die vorstehenden
Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten
für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit
oder Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver
Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von
Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung.
Verletzt der Auftraggeber, der Werbungstreibende oder
deren Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht, so hat der
Auftraggeber „Kontakter“ sowie den Sender von
Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die
Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
4.4 Sendebestätigungen
Nach Abschluss des Sendemonats stellt „Kontakter“ dem
Auftraggeber auf Wunsch Sendebestätigungen mit
Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeit der für den
Auftraggeber ausgestrahlten Werbesendungen und der
betreffenden Werbeinseln zur Verfügung.
4.5 Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden., dass
persönliche Daten des Auftraggebers. Die dieser
„Kontakter“ zur Verfügung stellt, sowie Daten, die sich
aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen an die
„Kontakter“ ergeben, zu internen Zwecken, insbesondere
zu Zwecken der Marktforschung, verarbeitet. „Kontakter“
ist berechtigt, mit der Verarbeitung solcher Daten Dritte
zu beauftragen, sofern die Dritten sich schriftlich zur
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
verpflichten.
5 Sonstiges
5.1 Vertragsänderungen und –ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie
Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eventuelle
Änderungen dieser Schriftformklausel.
5.2 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, gelten die
übrigen Bestimmungen der Vereinbarung unvermindert
fort. Die Parteien sind aufgerufen, anstelle der
unwirksamen eine wirksame Regelung zu vereinbaren,
die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen
Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahe kommt.
5.3 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren den Sitz der „Kontakter“
(Nürnberg) als ausschließlichen Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle eventuellen im Zusammenhang mit
diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.
6 Veranstaltungen
Auf Veranstaltungen (Events) finden diese AGB
Anwendung.
6.1 Sendeunterlagen/-material
Es gilt Ziffer 4.1
6.2 Veranstaltungsänderungen
Die vereinbarten Anfangszeiten werden nach Möglichkeit
eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Veranstaltung
an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in
bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Fällt eine
Veranstaltung aus veranstaltungsbezogenen oder
technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik
oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus, so wird
sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder
nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis
gesetzt, es sei den, dass es sich um eine unerhebliche
Verschiebung handelt.
6.3 Übertragung von Veranstaltungen
„Kontakter“ übernimmt keine Garantien für die Länge
einer Übertragung oder sonstige Determinanten einer
Berichterstattung durch die rundfunktreibenden
Unternehmen. Dies gilt ebenso für die Länge oder
sonstige Determinanten einer möglichen Präsenz der
Werbeträger im Rahmen einer Rundfunkübertragung
Stand: September 2012
             Die-Kontakter.de Medien- und Verlagsagentur, Heroldstr. 5, 90408 Nürnberg, Tel.: 0911/8017800, Fax: 802; mail@die-kontakter.de               © 2014
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